Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können sehr schnell zu harten Strafen führen. Insbesondere bei Delikten, die im Zusammenhang mit Bandenaktivitäten, Waffengebrauch oder Minderjährigen stehen, drohen Mindestfreiheitsstrafen von fünf Jahren gemäß § 30a BtMG. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer qualifizierten Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.