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BetäubungsmittelStrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt aufgrund der oft als erdrückend wahrgenommenen Beweislage eine besondere Herausforderung dar. Nicht selten liegen umfangreiche Ergebnisse aus Telekommunikationsüberwachungen, langfristigen Observationen oder der Sicherstellung großer Mengen vermeintlicher Betäubungsmittel vor. Auf den ersten Blick scheint die Situation für die Betroffenen aussichtslos.

Betäubungsmittel
Strafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt aufgrund der oft als erdrückend wahrgenommenen Beweislage eine besondere Herausforderung dar. Nicht selten liegen umfangreiche Ergebnisse aus Telekommunikationsüberwachungen, langfristigen Observationen oder der Sicherstellung großer Mengen vermeintlicher Betäubungsmittel vor. Auf den ersten Blick scheint die Situation für die Betroffenen aussichtslos.

Drakonische Strafen und Mindestfreiheitsstrafen

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) können sehr schnell zu harten Strafen führen. Insbesondere bei Delikten, die im Zusammenhang mit Bandenaktivitäten, Waffengebrauch oder Minderjährigen stehen, drohen Mindestfreiheitsstrafen von fünf Jahren gemäß § 30a BtMG. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer qualifizierten Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.

Unterstützung und Perspektiven für betäubungsmittelabhängige Mandanten

Wir bieten nicht nur rechtliche Unterstützung im Betäubungsmittelstrafrecht, sondern beraten auch betäubungsmittelabhängige Mandanten hinsichtlich möglicher Therapieansätze. Dies umfasst Informationen zu rechtlichen Möglichkeiten wie § 64 StGB und § 35 BtMG, die Wege für ein Leben nach der Tat aufzeigen können und so zur Rehabilitation beitragen.