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Strafverteidigung

Strafverteidigung

In einer Ausnahmesituation, wie sie ein Ermittlungsverfahren für die Beschuldigten darstellt, ist professionelle Strafverteidigung unabdingbar. Ob polizeiliche Vorladung, Durchsuchung der Wohnung, sofortige Festnahme oder Kontrolle auf offener Straße – die Strafverfolgung greift tief in die Grundrechte des Einzelnen ein und lässt Betroffene oft hilflos gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erscheinen.

Die Strafverteidigung steht jedoch als starkes Gegengewicht zur Verfügung. Es ist essenziell, umgehend einen Strafverteidiger zu konsultieren, um die Rechte des Beschuldigten aktiv und effektiv zu schützen und ihm eine Stimme im Strafverfahren zu verleihen. Subjekt des Strafverfahrens ist der Beschuldigte. Strafverteidigung ist dazu da, „Waffengleichheit“ mit der Anklagebehörde / Staatsanwaltschaft herzustellen.

Strafverteidigung und das Schweigegericht

Eine zentrale Rolle in der Strategie der Strafverteidigung spielt das Schweigerecht. Der Beschuldigte sollte von seinem Recht Gebrauch machen, keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tätigen und sich nicht aktiv an Ermittlungsmaßnahmen zu beteiligen. Unsere Empfehlung lautet klar: Schweigen Sie konsequent und leisten Sie keiner Maßnahme freiwillig Vorschub, beispielsweise durch die Herausgabe Ihrer PIN zur Handy-Auswertung.

Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Strafverteidiger zu konsultieren, und nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Als Ihre Strafverteidigung stehen wir fest an Ihrer Seite und setzen uns vehement für Ihre Rechte und Interessen ein.