Der 21 Jahre alte Student soll sich an einer Straßenblockade der „Letzten Generation“ beteiligt haben. Die Berufung des Angeklagten blieb erfolglos. Das Landgericht bestätigte die Rechtsansicht der Vorinstanz und urteilte, dass das Verhalten des Klimaaktivisten eine strafbare Nötigung darstelle.
Mehr hierzu finden Sie unter folgendem Link: