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Erfolglose Berufung: LG Berlin bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung

erfolglose berufung
Mit Urteil des AG Tiergartens wurde ein Klimaaktivist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt, somit zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 €. Am 18.01.2023 bestätigte das Landgericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.

Der 21 Jahre alte Student soll sich an einer Straßenblockade der „Letzten Generation“ beteiligt haben. Die Berufung des Angeklagten blieb erfolglos. Das Landgericht bestätigte die Rechtsansicht der Vorinstanz und urteilte, dass das Verhalten des Klimaaktivisten eine strafbare Nötigung darstelle.

Mehr hierzu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-klimaschutz-letzte-generation-berufung-kleber-klimawandel-noetigung-geldstrafe/