Erfolglose Berufung: LG Berlin bestätigt Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung
Mit Urteil des AG Tiergartens wurde ein Klimaaktivist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt, somit zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 €. Am 18.01.2023 bestätigte das Landgericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.